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Admin am 08.01.2008 um 12:21 (UTC)
 Die Schweizer Musikwirtschaft leidet seit Jahren unter sinkenden Umsätzen. Schuld seien Raubkopierer, die Musik illegal vervielfältigen und über das Internet verteilen, behauptet die Industrie. Ob das wirklich der Grund für die Absatzkrise ist, kann niemand abschliessend beurteilen. Tatsache ist aber, dass Peer-to-Peer-Tauschbörsen im Internet unzählige durch Urheberrecht geschützte Musik- und Filmdateien ohne Einwilligung der Rechteinhaber weltweit bereitstellen.

Dass das Urheberrecht international abgestimmt werden und den technischen Kopiermöglichkeiten angepasst werden muss, ist daher unstrittig. Der Bundesrat hat aus diesem Grund vergangene Woche eine Botschaft verabschiedet, die eine Teilrevision des schweizerischen Urheberrechts sowie eine Ratifikation von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) zum Ziel hat.

Die meisten Musikhörer wissen häufig nicht darüber Bescheid, welche der fast unüberschaubaren technischen Möglichkeiten legal und welche illegal sind. Die «Aufklärungskampagnen» der Plattenindustrie sind dabei oft wenig hilfreich und stiften mehr Verwirrung, als sie Fragen beantworten. Wer sich beispielsweise auf der Internetsite der IFPI, der Interessenvertretung der Musikwirtschaft in der Schweiz, umsieht, gewinnt den Eindruck, dass jeder Kunde als potenzieller Verbrecher gilt, der mit geradezu martialischen Worten vom Kopieren abgehalten werden muss. «Raubkopierer in der Schweiz erhalten seit heute eine letzte Warnung», hiess es etwa im November letzten Jahres. Tauschbörsennutzern drohte die IFPI per elektronisch verschickten Nachrichten mit juristischen Konsequenzen.
Kopierschutz

Ob die Botschaft des Bundesrats das Gesetzgebungsverfahren ohne grosse Änderungen überstehen wird, lässt sich noch nicht sagen. «Die Erfahrungen in unseren Nachbarländern zeigen, dass das Urheberrecht auch auf politischer Ebene kontrovers diskutiert wird», sagt Carlo Govoni vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Eine zentrale Neuerung wird zweifellos die Bedeutung des Kopierschutzes sein, dessen Status heute nicht geregelt ist. «Das Umgehen des Kopierschutzes wird nach zukünftigem Recht verboten sein», so Govoni.

Gemäss der Botschaft des Bundesrats ist das Knacken eines Kopierschutzes aber nicht illegal, sofern es dem legitimen privaten Gebrauch einer Musik- oder Filmaufnahme dient beispielsweise dem Herstellen einer Kopie für das Auto oder für einen Freund. «In diesem Punkt würde sich das zukünftige Schweizer Recht von den Regeln in der EU unterscheiden, die ein absolutes Umgehungsverbot des Kopierschutzes vorsieht», erklärt Govoni.

Die gleiche Rechtslage besteht beim Kauf von geschützten Inhalten im Internet. «Für gekaufte MP3-Dateien gelten die gleichen Regeln wie für eine CD», sagt Govoni. Kopieren zum Eigengebrauch ist erlaubt auch ausgeliehene Platten dürfen zum persönlichen Gebrauch kopiert werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Original oder bereits um eine Kopie handelt. Das Vervielfältigen mit kommerziellen Zielen bleibt dagegen auch in Zukunft verboten.
Drittweltland

Das Downloaden von Musik oder Filmen soll in Zukunft legal bleiben. Das gilt sogar für offensichtlich illegale Angebote. Dahinter steckt die Überlegung, dass man es dem Konsumenten nicht zumuten will, die Zulässigkeit jedes Angebots zu überprüfen. «Illegale Internetnutzungen wie Tauschbörsen sollen weiterhin über die Anbieter bekämpft werden und nicht über die Konsumenten», sagt Govoni. Auch wenn die Inhalte aus offensichtlich illegalen Quellen stammen, bleibt der Download illegaler Angebote straffrei.

Entsprechend heftig reagiert die Musikindustrie auf die Gesetzesvorlage. «In der derzeitigen Form würde das Gesetz die neuen Geschäftsmodelle der Musikbranche in der Schweiz verhindern», erklärt Peter Vosseler von der IFPI. «Die Schweiz würde im Urheberrecht zu einem Drittweltland», sagt der Jurist.

Vosseler kritisiert besonders, dass auch der Download in Peer-to-Peer- Tauschbörsen legal werden soll sogar von geschützten Inhalten. Nur das Anbieten, also der Upload, wäre illegal. Diese Klausel ist mit Vorsicht zu geniessen, weil die meisten Tauschprogramme die heruntergeladenen Daten automatisch zum Download anbieten.

Wer Tauschbörsen also auch in Zukunft ohne Risiko nutzen will, muss darauf achten, dass er den Upload von seinem Computer unterbindet. Wie das funktioniert, erklärt eine Seite der Universität Chicago im Internet: http://security.uchicago.edu/peer-to- peer/nofileshare.shtml
 

Bagdad
Vampire am 06.01.2008 um 01:29 (UTC)
 Zwei in der vergangenen Woche bei einer Patrouille getötete US-Soldaten im Irak sind offenbar absichtlich von einem irakischen Armeeangehörigen erschossen worden. Der Vorfall habe sich am 26. Dezember während eines gemeinsamen Einsatzes der US-geführten multinationalen Truppen mit der irakischen Armee in der Provinz Niniwe im Norden des Landes ereignet, hieß es in einer Mitteilung der US-Armee. Es war das erste Mal seit dem Beginn des Irak-Krieges 2003, dass die US-Armee einen solchen Vorgang der Öffentlichkeit mitteilte.

"Aus bisher ungeklärten Gründen hat mindestens ein irakischer Soldat offenbar das Feuer auf Hauptmann Rowdy Inman und Unteroffizier Benjamin Portell eröffnet", erklärte das Militär. Drei weitere US-Soldaten und ein Dolmetscher seien bei dem Angriff nahe der Stadt Mossul verletzt worden. Die Soldaten hätten gemeinsam einen Gefechtsstand errichten wollen. Der mutmaßliche Täter war nach Angaben der US-Armee zunächst geflohen. Er sei aber mittlerweile gefasst worden und sitze in einem irakischen Militärgefängnis. Derzeit untersuchten sowohl die irakische Seite als auch das US-Militär den Fall.
 

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